Meine Genossenschaft

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SÜDHEIDE eG

Meine Genossenschaft

SÜDHEIDE eG – das steht für Zuverlässigkeit und Qualität. Denn das Prinzip „Genossenschaft“ erlaubt uns, Ihnen ein sicheres, lebenslanges Wohnen zu garantieren. Und das in Objekten, die überwiegend den aktuellen Standards energetischer Sanierung entsprechen und durch ihre soliden, modernen Ausstattungen überzeugen.

Darüber hinaus können Sie ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis und einen starken Service von uns erwarten. Wir sorgen mit persönlicher Betreuung und aufmerksamer Instandhaltung dafür, unser wichtigstes Ziel jeden Tag aufs Neue zu erreichen: Ihnen die bestmögliche Wohnqualität zu bieten!

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Warum eine Genossenschaft?

Warum eine Genossenschaft?

Es gibt viele Wege in die eigene Wohnung. Warum eine Genossenschaft einer der besten ist, verraten die Antworten auf Fragen, die Sie hier finden.


Ist bei Ihnen eine Kaution oder eine Provision zu zahlen?

Nein, Sie zahlen bei uns weder eine Kaution noch eine Provision. Um eine Wohnung unseres Bestandes anzumieten, ist es erforderlich, dass Sie Mitglied bei der SÜDHEIDE eG werden. Hierfür ist die Zahlung von Genossenschaftsanteilen erforderlich. Je nach Wohnungsgröße variiert die Anzahl der einzuzahlenden Anteile.


Bekommt man die Genossenschaftsanteile zurück?

Ja, sofern Sie die Wohnung und die Mitgliedschaft kündigen möchten, ist dies schriftlich einzureichen. Für die Wohnung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Mitgliedschaft ist jedoch mit einer Kündigungsfrist von einem Kalenderjahr, beginnend jeweils zum Jahresanfang, versehen. Nach Ablauf der satzungsgemäßen Frist erhalten Sie die Genossenschaftsanteile zurück. Wichtig zu beachten ist dabei, dass die gezahlten Genossenschaftsanteile für ein mögliches Anschlussmietverhältnis nicht als zu hinterlegende Kaution verwendbar sind, da das Guthaben erst nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung steht.


Warum muss man so lange auf sein Geld warten? Eine Kaution bekommt man auch nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück?!

Eine Genossenschaft basiert auf den Mitgliedern und Wohnungsnutzern. Die eingezahlten Anteile werden Bestandteil des Geschäftsguthabens und sind nicht sofort verfügbar. In der Satzung der SÜDHEIDE eG sind die Konditionen für eine Mitgliedschaft erläutert.


Wann genau bekommt man die Anteile nach der Kündigung wieder ausgezahlt?

Die Kündigungsfrist für die Anteile läuft während eines gesamten Kalenderjahrs. Nach Ablauf dieser satzungsgemäßen Frist steht das Auseinandersetzungsguthaben nach Aufstellung und Genehmigung der Bilanz für das letzte Jahr der Mitgliedschaft etwa zur Jahresmitte zur Verfügung.


Muss ich meine Mitgliedschaft kündigen oder kann man auch Mitglied bleiben?

Wir freuen uns, wenn unsere Mieter auch über das Wohnraummietverhältnis hinaus Mitglied bei uns bleiben möchten. Ihre Mitgliedschaft kann weiterhin bestehen und Sie erhalten Ihre jährliche Dividende auf Ihr Genossenschaftsguthaben ausgezahlt.

Werden Sie Mitglied!

Zuhause ist ein Ort, den man genießen will. Wir sorgen dafür, dass Sie genau das tun können. Mit unseren ca. 2.700 Wohnungen und unserem Know-how bringen wir Sie gerne in die vier Wände, die am besten zu Ihren Ansprüchen und Ihrer Lebenssituation passen.

Mitglieder sind das Herz einer Genossenschaft. Denn Ihre Anteile helfen uns, einen hochwertigen Wohnungsbestand zu bieten und zu pflegen. Im Gegenzug profitieren Sie als Mitglied von Vorteilen, die weit über die eigene Wohnung hinausreichen – von Veranstaltungen und anderen Aktivitäten.

Es gibt also gute Gründe, Ihre Mitgliedschaft abzuschließen!

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Sie!

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